Warum professionelles Unfallmanagement? Ein Unfall bedeutet für Sie jede Menge Ärger und Unannehmlichkeiten. Sie fragen sich, ob Sie letztendlich auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben?
Damit Ihr Recht nicht auf der Strecke bleibt, bieten wir Ihnen an, die Abwicklung Ihres Unfallschadens und dessen Folgen in professionelle Hände zu geben.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie zahlreiche Rechte gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Hierzu gehören je nach Schadensumfang z.B.:
- Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten
- Ersatz der Wertminderung
- Bei Totalschaden Ersatz der Wiederbeschaffungskosten
- Ersatz der Kosten für einen Sachverständigen
- Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
- Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
- Rechtsanwaltskosten
Sie haben die Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder sich den Geldbetrag laut Gutachten auszahlen zu lassen.
Sie bestimmen, in welchem Betrieb Sie die Reparatur durchführen lassen möchten.
Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, damit der Unfallschaden vollständig erfasst wird.
Überlassen Sie diese Fragen nicht dem Unfallverursacher. Lassen Sie nicht die Versicherung des Schädigers für sich entscheiden.
In der Praxis versuchen zahlreiche Versicherer, auf den Geschädigten Einfluss zu nehmen und ihm bei der Wahl der Werkstatt, des Sachverständigen oder des Mietwagens Vorgaben zu machen. Viele Versicherungen versuchen auf diese Weise, auf Ihre Kosten Geld zu sparen und den Unfallverursacher zu entlasten.
Wir empfehlen Ihnen mit ADJULEX einen kompetenten Partner, der Ihre Rechte umfassend wahrnimmt und aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit der Abrechnungspraxis der Versicherungen Ihre Ansprüche durchsetzt.
Zusammen mit unseren Partnern von ADJULEX bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamte Unfallabwicklung professionell in einer Hand vornehmen zu lassen.
Darüber hinaus gibt es im Bereich der Unfallabwicklung auch Grenzen, die durch das Gesetz oder die Rechtsprechung vorgesehen sind. Hier gilt es für Sie Kosten zu vermeiden, die nach Abrechnung des Unfallschadens durch die Versicherung nicht erstattet werden.
- Darf ein Sachverständiger beauftragt werden?
- Werden Mietwagenkosten erstattet?
- Kann Nutzungsausfall verlangt werden?
- Wie wird bei wirtschaftlichem Totalschaden abgerechnet?
- Muss jedes Restwertangebot der Versicherung angenommen werden?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich oft im Rahmen einer Unfallabwicklung. Wir und unsere Partner von ADJULEX machen unmittelbar alle Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Schädigers geltend.
Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden und müssen medizinisch versorgt werden, so stellen sich weitere Fragen:
- Erstattung von Heilbehandlungskosten?
- Kann Schmerzensgeld verlangt werden und in welcher Höhe?
- Kann Verdienstausfall geltend gemacht werden?
- Besteht Anspruch auf eine Rente?
Wir und unser Partner übernehmen das für Sie – ohne zusätzliche Kosten.
Die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist somit für Sie kostenlos.
Die entstehenden Kosten werden unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Sollte es zum Streitfall kommen, übernehmen unsere Partner von ADJULEX selbstverständlich auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Auch hier zahlt im Erfolgsfall die Gegenseite sämtliche Kosten.
Es lohnt sich also, die Abwicklung Ihres Unfalls einem kompetenten Team aus professionellen Schadensbearbeitern zu überlassen. Hierfür empfehlen wir Ihnen ADJULEX.
- Weniger Aufwand und Eigenarbeit für Sie
- Keine Übervorteilung durch die Versicherung des Schädigers
- Sie erhalten einen umfassenden Service von uns, Ihrer Fachwerkstatt, und unserem Partner ADJULEX
- Für die außergerichtliche Geltendmachung keine Anwaltskosten und keine Rechtsschutzversicherung notwendig
- Auf Wunsch Abwicklung von Personenschäden (Schadensersatz, Schmerzensgeld)
